6.4.2.1 Schwere der Arbeit

Zur Beurteilung dieses Kriteriums werden Belastungspunkte aufsummiert, die den Belastungsfaktor ergeben:
Bei Bauarbeitern ergeben sich beispielsweise 20 Zusatzpunkte für körperliche Belastung und 5 Zusatzpunkte für psychische Belastung. Somit ergeben 1 Stunde reine Arbeitszeit 1,25 Stunden Bewertungszeit, die dann für die Berechnung der geleisteten Arbeitszeit herangezogen wird.
Bei einem Chirurgen könnte die Punktevergabe etwa so aussehen: 15 psychisch, 20 geistig, ergibt 35. Also: 1 Stunde reine Arbeitszeit = 1,35 Stunden Bewertungszeit.
Mitarbeiter des Arbeitskomitees: körperliche Belastung -10, psychisch 5, geistig 5, ergibt 0. Also: 1 Stunde reine Arbeitszeit = 1 Stunde Bewertungszeit.

Nicht geleugnet werden kann, dass diese Bewertung
- erstens ein aufwendiges Unterfangen ist, da jede Tätigkeit eingestuft werden muss. Wie sinnvoll eine Einschränkung der Bewertung auf wenige besondere Arbeiten oder auf umfassende Tätigkeitsbereiche (z.B. Schuherzeugung Produktion, Schuherzeugung Verwaltung etc.) ist, bleibe dahingestellt;
- zweitens kein wissenschaftliches Verfahren ist und der Objektivität dabei nur begrenzt nachgekommen werden kann; – ein und dieselbe Arbeit mag der einen leicht, dem anderen anstrengend erscheinen. Dem subjektiven Empfinden der jeweiligen Arbeitenden kann diese Bewertung klarerweise auch nicht überlassen werden, auch nicht dem Betrieb, in dem sie tätig sind. Damit sind Spezialgremien zu betrauen, die diesbezüglich nachvollziehbare und sinnvolle Entscheidungen zu treffen haben.


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