Alle, die längere Zeit mehr als die durchschnittliche Arbeitszeit arbeiten bzw. eine bestimmte Stundenanzahl erreichen (die 5 Stunden durchschnittliche Arbeitszeit im obigen Beispiel sind willkürlich gewählt, d.h. die erforderliche Stundenzahl ist je nach Technologie- und Reichtumsniveau höher oder niedriger anzusetzen), haben Anspruch auf Güter, die aufgrund verschiedenster Faktoren (z.B. mengenmäßig knappes Material) nicht in der Allgemeinversorgung zur Verfügung gestellt werden können.
Darunter fallen auch besonders gut oder schön gelegene Wohnungen, die in diese Sonderversorgung einzubeziehen wären.
Inwieweit die durchschnittliche Arbeitszeit überschritten werden muss, ob nun 10%, 20% oder 30%, und wie lange, ob nun drei, vier oder fünf Jahre, obliegt ebenfalls der gesellschaftlichen Einigung.
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1 Antwort auf “6.4.1.3 Sonderstufe (Sonderversorgung)”